Ehrenamtliche Arbeit prägt unsere Gesellschaft maßgeblich positiv. Mit unserer Vereinshaftpflicht sind Vereine und deren Mitglieder optimal abgesichert und können sich uneingeschränkt engagieren. Denn die Privathaftpflicht schützt Vorstandsvorsitzende und Mitglieder nicht, wenn bei einem Vereinsfest der Grill explodiert oder jemand auf dem eisglatten Parkplatz des Vereinsheims ausrutscht. Wenn Dritte jetzt Schadensersatz für Personen- oder Sachschäden fordern, greift unser Versicherungsschutz.
Unsere Vereinshaftpflichtversicherung gilt auch für nicht eingetragene Vereine!
Organisierter Leistungssport und Motorsport sind nicht versichert.
Wenn du bereits eine Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hast, gilt die Mitversicherung nur subsidiär. Nicht versichert sind Auslandsfahrten- Maßnahmen und Begegnungen außerhalb Deutschlands.
Selbstbeteiligung: 50 Euro für Haftpflichtschäden
Was beinhaltet eine Vereinshaftpflichtversicherung?
Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet Haftpflichtversicherungsschutz für alle Vereinsmitglieder. Als mitversicherte Personen gelten außerdem auch Nicht-Vereinsmitglieder, soweit diese als ehrenamtlich tätige Personen oder als Honorarkräfte im ausdrücklichen Auftrag des Vereins Vereinsinteressen wahrnehmen. Bei Honorarkräften gilt eine zeitliche Begrenzung des Engagements auf max. 260 Stunden/Jahr. Die Mitversicherung gilt subsidiär zu bestehenden Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen.
Wieso macht eine Vereinsunfallversicherung optional Sinn?
Die Vereinsunfallversicherung umfasst im Rahmen der zugrunde liegenden Unfallbedingungen die Unfälle, von denen die Mitglieder des Vereins während der Vereinsübungsstunden oder Proben, bei Vereinsversammlungen und Vereinsveranstaltungen sowie bei Festlichkeiten und Festumzügen, an denen sie im Auftrag des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden.
Ehrenamtliche Arbeit prägt unsere Gesellschaft maßgeblich positiv. Mit unserer Vereinshaftpflicht sind Vereine und deren Mitglieder optimal abgesichert und können sich uneingeschränkt engagieren. Denn die Privathaftpflicht schützt Vorstandsvorsitzende und Mitglieder nicht, wenn bei einem Vereinsfest der Grill explodiert oder jemand auf dem eisglatten Parkplatz des Vereinsheims ausrutscht. Wenn Dritte jetzt Schadensersatz für Personen- oder Sachschäden fordern, greift unser Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Veranstaltungen, die über den Vereinszweck hinausgehen sowie Veranstaltungen, bei denen eine Besucherzahl von 100 Personen überschritten wird.
Als mitversicherte Personen gelten außerdem auch Nicht-Vereinsmitglieder, soweit diese als ehrenamtlich tätige Personen oder als Honorarkräfte im ausdrücklichen Auftrag des Vereins Vereinsinteressen wahrnehmen. Bei Honorarkräften gilt eine zeitliche Begrenzung des Engagements auf max. 260 Stunden/Jahr. Die Mitversicherung gilt subsidiär zu bestehenden Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen.
Der Haftpflichtversicherungsschutz bezieht sich auch auf Ansprüche der Mitversicherten untereinander, die nach Ziffer 4.3 Versicherungsschutz gegenüber Dritten genießen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht Ansprüche auf Schmerzensgeld. Leistungen aus der Unfallversicherung werden auf Haftpflichtansprüche angerechnet. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen der Mitglieder gegen die Leitung bei der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Grunddeckungssumme:
10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis
Deckungserweiterungen in Anrechnung auf die Grunddeckungssumme:
Vermögensschäden 200.000 €
Mitglieder- und Besucherhabe 20.000 €
Be- und Entladeschäden 3.000.000 €
Abwasserschäden 1.000.000 €
Leitungsschäden 1.000.000 €
Schlüsselschäden 20.000 €
Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen 1.000.000 €
Mietsachschäden an bewegl. Sachen (mit Ausnahme von Kfz u. Fahrrädern) 50.000 €
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Unterlagen.